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Strafrecht über Aufnahme von Telefongesprächen PDF Print E-mail
Written by webmaster   
Monday, 21 January 2008

 

CH-Strafrechtlicher Rahmen der Aufnahme von Telefongesprächen


Artikel 179ter StGB bedroht mit Strafe, wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt. Davon ausgenommen sind Gespräche im Geschäftsverkehr, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben (Art. 179quinquies Abs. 1 lit. b StGB).

 

Angaben ohne Gewähr

Last Updated ( Monday, 21 January 2008 )
 
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